TuS Bad Driburg 1893 e.V.

Turn- und Sportverein Bad Driburg 1893 e.V.

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Mitglieder



Alles zum Thema Mitgliedschaft...


TuS-Mitglieder, die Änderungen zu Ihrer Mitgliedschaft (Änderung der Bankverbindung, Adressänderung bei Umzug, neue Sport-Abteilung hinzu, Wechsel der Sport-Abteilung oder sonstige Änderungen) bekannt geben möchten, nutzen bitte die Infos und das Formblatt unten zu "Sonstige Änderungen zur Mitgliedschaft".


Aktuelle TuS-Beiträge und Familienermäßigungen siehe unter Beitritt.


Falls du dann doch irgendwann aus dem TuS austreten möchtest, nutze bitte das vorgefertigte Formular unten unter "Austritt" unten. Nur für Jugend-Fußballer gilt zusätzlich der Text ganz unten in kursiv blau


und hier nun die Details...






Sonstige Änderungen zur Mitgliedschaft



Datei herunterladen


TuS-Beitrittserklärung


(für: Sonstige Änderungen der bestehenden Mitgliedschaft)

Stand 03.06.2023 PDF-Dokument 


Bitte die aktuelle Beitrittserklärung (Stand 3.6.2023) downloaden und gut lesbar mit den gewünschten Änderungen zur Mitgliedschaft ausfüllen, unterzeichnen und direkt bei der TuS-Mitgliederverwaltung abgeben...


Sonstige Änderungen zur Mitgliedschaft:


- Abteilungswechsel
- neue Abteilung hinzu
- Änderung Ihrer Anschrift
- Änderung Ihrer Bankverbindung


....bitte obige Beitrittserklärung verwenden und die Änderungen unter „Sonstiges" eintragen und möglichst Ihre Mitgliedsnummer angeben...


und direkt an die Mitgliederverwaltung senden bzw. hier abgeben:


TuS Bad Driburg 1893 e.V.

TuS-Mitgliederverwaltung   
André Jenderny 

Wagnerstr. 11
33014 Bad Driburg

eMail: Andre.Jenderny@tus-bad-driburg.de





Austritt

Austritt Datei herunterladen

TuS-Austritt


Stand Dez. 2014 PDF-Dokument [332,5 KB]


Austritt aus dem TuS Bad Driburg 1983 e.V.


Laut Satzung muss der Austritt (Vereinsaustritt) schriftlich erfolgen. Bitte obige Austrittserklärung anklicken, gut lesbar ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen...


...und direkt bei der TuS-Mitgliederverwaltung abgeben...


TuS Bad Driburg 1893 e.V.

TuS-Mitgliederverwaltung   
André Jenderny 

Wagnerstr. 11
33014 Bad Driburg

eMail: Andre.Jenderny@tus-bad-driburg.de




Zusatz, - nur für Jugend-Fußballer:


Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel mit oder ohne Vereinsaustritt.


Es ist die Jugendspielordnung vom Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik Verband e.V. zu beachten! Details siehe Jugendspielordnung www.wflv.de *) Auszug


Die Abmeldung vom Spielbetrieb / Vereinswechsel ist ausschließlich per Einschreiben an folgende Anschrift zu richten:


TuS Bad Driburg 1893 e.V.
Abteilungsleiter Abt. Fußball 

Christian Stein

Eichendorffstr. 18

33014 Bad Driburg

(eMail: Christian.Stein@tus-bad-driburg.de)


Ergänzender Hinweis:


„Abmeldung vom Spielbetrieb" oder auch „Vereinswechsel" im Sinne der Spielordnung bezieht sich auf die Erteilung der Spielberechtigung, die mit den Eintragungen im Spielerpass dokumentiert wird. Ein Austritt aus dem TuS Bad Driburg 1893 e.V. ist hiermit
nicht verbunden. Der Spieler/die Spielerin ist also weiterhin Mitglied im TuS Bad Driburg 1893 e.V..


*) Auszüge der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.V.:
§ 11 Vereinswechsel

(1) Ein Vereinswechsel eines Juniors liegt vor, wenn er als aktiver Spieler nach ordnungsgemäßer Abmeldung aus dem abgebenden Verein ausgeschieden ist und als aktiver Spieler Aufnahme in einem anderen Verein gefunden hat...

(2) Die Junioren aller Altersklassen müssen sich durch Einschreiben bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift erfolgen. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, muss der Erziehungsberechtigte gemäß § 3 Abs. 2 JSpO/WFLV der Abmeldung zustimmen. Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte Abmeldedatum.


Wenn also ggf. zusätzlich der Austritt aus unserem Verein gewünscht wird, bitte den Austritt zusätzlich gegenüber der TuS-Mitgliederverwaltung per separater Austrittserklärung (siehe ganz oben) schriftlich erklären (hierfür ist der Posteingang maßgebend, - ein Einschreiben ist für den TuS-Austritt nicht erforderlich).


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